Das Weltraumrecht ist Gegenstand des Völkerrechts. Es regelt, wie wir Menschen den Weltraum nutzen dürfen und wer dafür verantwortlich ist. Entstanden sind die meisten dieser Regelungen in den sechziger Jahren, als es technisch erstmals möglich wurde, den Weltraum zu besuchen.
Weltraumvertrag und Mondvertrag
Die entsprechenden Regelungen stehen in fünf verschiedenen Gesetzestexten, davon sind zwei besonders wichtig: der Weltraumvertrag und der Mondvertrag. Letzterer war allerdings nur wenig erfolgreich, dadurch wird ersterer umso wichtiger: „Der Weltraumvertrag ist sehr breit anerkannt, so dass man sagt, dass er auch Staaten bindet, die ihm nicht beigetreten sind”, erklärt der Völkerrechtler Andreas Müller von der Uni Innsbruck.
Im Weltraumvertrag steht beispielsweise, dass die Nutzung des Weltraums friedlich zu erfolgen hat und dass jeder Staat dafür verantwortlich ist, was aus seinem Territorium aus in den Weltraum geflogen wird. Dazu zählen Satelliten, Raketen, aber auch Teile der International Space Station (ISS).
Das ist eine recht ungewöhnliche Regelung, nicht nur, weil es sich dabei um „soft law“ handelt, also um unverbindliche Übereinkünfte. „Wir sind von unserer nationalen Vorstellung des Rechts gewöhnt, dass es eine zentrale Autorität gibt, die das Recht durchsetzt”, sagt Müller. „Beim Völkerrecht läuft die Rechtsdurchsetzung dezentral über die Staaten.” Private sind hiervon ausgenommen. Würde also theoretisch ein privates Unternehmen in Österreich eine Abschussrampe bauen und eine Rakete ins All fliegen, wäre der Staat Österreich dafür verantwortlich.
Wem gehört der Mond?
Etwas konkreter regelt der Mondvertrag, wie wir mit der Nutzung unseres nächsten Nachbarn umgehen sollten. Das ist deswegen relevant, weil unter- und oberhalb der Mondoberfläche wertvolle Ressourcen vermutet werden, wie etwa Wasser und Helium-3. Einige Staaten und auch private Unternehmen haben Interesse daran gezeigt, diese in Zukunft fördern zu wollen.
Doch der Mondvertrag macht ihnen einen Strich durch die Rechnung. Denn er legt fest, dass der Mond der gesamten Menschheit gehört. „Wenn der Mondvertrag sagt, dass der Mond das gemeinsame Erbe der Menschheit ist, darf sich niemand davon einen Teil im eigenen Namen aneignen”, erklärt Müller.
Das ist allerdings nur für recht wenige Staaten relevant, denn der Mondvertrag wird von vielen nicht anerkannt, darunter auch die USA. Was passiert also, sollte jemand Tagebau auf dem Mond betreiben wollen? „Durchsetzungsmechanismen gibt es nur schwache”, meint Müller. Tatkräftig davon abhalten könnte sie niemand.
Umweltverschmutzung im Weltraum
Momentan wird das Weltraumrecht immer weiter ausgebaut. Zwar gab es seit dem Weltraumvertrag keine größere Novelle in der Gesetzgebung, und es wird auch keine erwartet. Doch einige Bereiche des Weltraumrechts, die in den sechziger Jahren noch wenige als wichtig ansahen, treten immer mehr in der Vordergrund. So auch die Nutzung des Alls durch Private, wie etwa Elon Musk.
Ebenso ein Bereich ist der Umweltschutz jenseits der Atmosphäre. Denn die immer erfolgreichere Nutzung des Weltraums hat einen großen Haken: den Weltraummüll. Teile von Satelliten und Raketen kreisen um die Erde und laufen Gefahr, andere Satelliten und Raketen zu treffen, die noch in Verwendung sind. 2012 zählte das U.S. Space Surveillance Network zirka 23.000 Objekte im Orbit, die größer als zehn Zentimeter waren. „Da wird schon Handlungsbedarf gesehen”, sagt Müller. Diskussionen über diesen Teilbereich des Weltraumrechts würden derzeit intensiv geführt.
Aliens ahoi!
Worum es beim Weltraumrecht (noch) nicht geht, ist der Umgang mit außerirdischem Leben. Denn das Völkerrecht, meint Müller, sei pragmatisch: Behandelt würde nur, was schon am Horizont zu sehen ist. So gesehen beschäftigt sich der Weltraumvertrag auch nur mit dem Sonnensystem, denn alles darüber hinaus ist für uns derzeit unerreichbar. „Es gibt keinen konkreten Regelungsbedarf, und wegen seiner pragmatischen Ausrichtung hält sich das Recht, und vor allem das Völkerrecht, zurück”, so Müller.
Sollte es aber irgendwann zum Kontakt mit Aliens kommen, müssten sich Juristen auch damit auseinander setzen. „Da im Weltraumvertrag die friedliche Nutzung des Weltraumes vorgesehen ist, könnte man daraus ableiten, dass wir uns grundsätzlich friedlich gegenüber diesen Lebewesen zu verhalten hätten“, sagt Müller. Vorerst gilt also: Aliens welcome!